Infotipps

Leichtes Spiel für Einbrecher

 

Grüße per Facebook, Twitter und Co. an Freunde, Kollegen und Nachbarn aus den Ferien mit heimischem Absender und der Angabe, wie lange man noch wegbleibt, sind das, was Einbrecher brauchen, um in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen zu können. Auch übervolle Briefkästen und ein „sicherheitshalber“ eingeschaltetes und Tag und Nacht plärrendes Radio sind Indizien dafür, dass niemand zu Hause ist. Zeitschaltuhren nicht nur für das Licht, sondern auch für das Radio sind die bessere Lösung. Und einen Nachbarn sollte man bitten, den Briefkasten regelmäßig zu leeren. Zwar bezahlt die Hausratversicherung Schäden bei Einbruch-Diebstahl. Doch allzu viel Leichtsinn könnte als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was die Zahlung des Versicherers mindert.

 

Bescheinigung für Haarwild vor dem Kühler

 

Ab Spätsommer trauen sich Wildtiere häufiger aus ihrer Deckung und queren selbstbewusst Landstraßen und Feldwege. Nicht selten kommt es dabei zu Begegnungen mit Autofahrern, meistens in der Dämmerung zwischen 17 und 22 Uhr oder früh morgens zwischen 5 und 8 Uhr. Erfreulicherweise kommt der Fahrer oft mit dem Schrecken davon, aber wenn es doch mal zu einer Kollision kommt, sollte am besten die Polizei gerufen werden, die ihrerseits den zuständigen Jäger oder Förster informiert. Das gilt auch dann, wenn das Wild nur angefahren wurde und, möglicherweise schwer verletzt, geflüchtet ist. Für die Meldung des Schadens an Ihren Versicherer ist die Beweis- und Spurensicherung entscheidend. Dazu gehört das Unfallprotokoll der Polizei und, möglichst, eine sogenannte Wildbe-scheinigung. Hilfreich sind Fotos von den Schäden am Fahrzeug, aber auch von Blutflecken oder Fellresten an der Karosserie. Die klare Dokumentation der Schäden und des Unfallherganges erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung beim Versicherer.

 

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

 

Schönes Wetter weckt auch beim rationalsten Autofahrer nicht selten den Wunsch, sich ein Cabrio zuzulegen – und sei es gebraucht, wenn das Porte-monnaie etwas kleiner als der Wunsch ist. Ob neu oder gebraucht: Der richtige Versicherungsschutz ist wichtig - sonst ist der Weg von Vorfreude zu Frust ganz kurz. Erfolgt die Probefahrt bei einem Kfz-Händler und ist das Objekt der Begierde mit einem roten Händler-kennzeichen versehen, so weist dies darauf hin, dass zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Schäden, die man Dritten während der Probefahrt zufügt, sind damit versichert. Allerdings sind in der Kaskoversicherung meist Selbstbehalte im Schadensfall vorgesehen, die der Probefahrer tragen muss. Kommt noch grobe Fahrlässigkeit dazu, wird der finanzielle Schaden von der Kaskoversicherung nur noch teilweise beglichen. Soll der Wagen‚ von Privat gekauft werden, empfiehlt sich vor der Probefahrt eine gemeinsame Begutachtung des Wagens mit dem Besitzer, um eventuelle Vorschäden festzuhalten. Für Schäden, die während der Probefahrt entstehen, haftet der Fahrer. Und dazu zählt nicht nur der Blechschaden, sondern beispielsweise auch Höherstufungen bei Kasko-versicherungen.

 

Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit

 

Der Erholungseffekt des schönsten Urlaubs ist schlagartig dahin, wenn die Urlauber nach der Heim-kehr feststellen, dass bei ihnen eingebrochen wurde. Immerhin: Bei solchen Schäden durch Einbruchdiebstahl sorgt die Hausratversicherung für einen finanziellen Ausgleich. Gerade, wer einen längeren Urlaub plant, bittet aber häufig Nachbarn oder Freunde, während der Abwesenheit regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und die Post aus dem Briefkasten zu nehmen. Gerade überquellende Briefkästen sind für Einbrecher ein wichtiges Indiz, dass die Bewohner des Hauses oder der Wohnung nicht anwesend sind. Die unmittelbaren Sachschäden an Türen oder Fenster, aber auch Vandalismus-Schäden, die Einbrecher gerne anrichten, wenn sie nicht das Gewünschte vorgefunden haben, werden von einer Hausratversicherung ebenfalls ersetzt. Und was ist, wenn der helfende Nachbar beim Kontroll-gang durchs Haus versehentlich einen Schaden anrichtet? Prinzipiell fällt der Schaden in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn. Gerade ältere Policen decken solche so genannten Gefällig-keitshandlungen aber nicht. Wer dem Nachbarn helfen will, sollte seinen Versicherungsschutz also überprüfen. Übrigens: Wer auf professionelle Hilfe von House-Sittern setze, kann meist unbesorgt sein. Hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung des House-Sitters.

 

Die richtigen Versicherungen für Radfahrer

 

Nach höchstrichterlicher Entscheidung (Az: VI ZR 281/13) bleibt es Radlern selbst überlassen, ob sie einen Helm tragen wollen, oder nicht. Auch Haftpflichtversicherer bspw. dürfen nicht mit dem Hinweis auf fehlenden Kopfschutz Entschädigungsleistungen kürzen. Damit kann weiterhin jeder Radler selbst entscheiden, ob er einen Helm tragen will. Unabhängig davon sollten sich Radler Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen: Radfahrer sind nicht einseitig Opfer, sie können natürlich auch Dritte schädigen - und insbesondere Personenschäden können schnell sehr teuer werden. Radfahrer sollten deshalb in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung haben, die für den ange-richteten Schaden aufkommt. Vor allem, wer ein Fahrrad mit Elektroantrieb nutzt, sollte aktiv werden. Selbst dann, wenn eine Haftpflichtversicherung schon vorhanden ist: Nicht jede Versicherung deckt Schäden, die durch die Nutzung von Pedelecs entstehen. Versichert sind häufig nur 'nicht selbst-fahrende Fahrzeuge' - und für die ganz schnellen Elektroräder besteht ohnehin Versicherungspflicht, weil sie als Mofa eingestuft werden. Sinnvoll ist kann auch eine private Unfallversicherung sein – nicht nur für Vielfahrer. Wer nicht gerade auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule verunfallt, steht ohne private Unfallversicherung finanziell auf dem Schlauch, wenn körperlich bleibende Unfallschäden entstehen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in der Freizeit nicht.

Wertvollen Hausrat fotografieren,

Kaufbelege aufbewahren

 

Die Hausratversicherung kommt für die finanziellen Folgen von Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasser-schäden auf, außerdem für Schäden in Folge von Einbruch und Vandalismus. Sofern die abgeschlossene Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wurde, übernimmt die Hausratversicherung in voller Höhe zum Beispiel die Kosten für die Wiederbeschaffung gestohlener Gegenstände und für die Reparatur-maßnahmen nach einem Einbruch an aufgebrochenen Fenstern oder Türen. Die Bearbeitung beim Versicherer sowie die Auszahlung der Entschädigung wird deutlich beschleunigt, wenn der Versicherte Kaufbelege und Fotos der gestohlenen Gegenstände zur Hand hat. Denn den Besitz wertvollen Hausrates möchte der Versicherer nachgewiesen bekommen. Nicht zuletzt, um im Interesse aller Versicherten Versicherungsbetrug einen Riegel vorzuschieben.

 

Manchmal lästige Pflicht vor allem für Hauseigentümer: Laub harken im Herbst

 

In der Regel verpflichten die Gemeinden Eigentümer dazu, regelmäßig Laub von Gehwegen zu entfernen. Gerade bei Nässe besteht Gefahr für Fußgänger, die leicht darauf ausrutschen können. Konkrete Vorgaben, wie häufig die Gehwege vom Laub befreit werden müssen, machen die Gemeinden meist aber nicht. Hier hilft schon der gesunde Menschen-verstand weiter. Spätestens wenn sich das Laub türmt, sollte zu Fächerharke und Kehrbesen gegriffen werden. Und wenn doch mal etwas passiert? Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt, ist meistens bereits über seine Privathaftpflicht-versicherung abgesichert. Vermieter hingegen brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wer sich als Mieter auf der sicheren Seite glaubt, sollte einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. Möglicherweise hat der Vermieter seine Verpflichtung an den oder die Mieter übertragen.

 

Wer den Schaden hat….

 

Was für den einen nur ein "Bruch" zur illegalen Geldbeschaffung ist, ist für den anderen der Albtraum Einbruch - mit nicht nur finanziellen, sondern häufig auch psychischen Folgen. Immerhin: Materielle Schäden lassen sich, eine ausreichende Versicherung vorausgesetzt, aus-gleichen. Um zusätzlich zum Ärger über den Einbruch nicht auch noch aufreibende Auseinandersetzungen mit der Versicherung zu haben, sollten Versicherte zum Abschluss der Police eine Inventarliste anfertigen, mit der insbesondere die Wertgegenstände erfasst werden. Nicht nur die ordentlichen Menschen sollten dazu auch die Kaufbelege von hochwertigem Hausrat aufbe-wahren, denn schneller kann man den rechtmäßigen Besitz nicht nachweisen. Von besonders wertvollen oder in Art und Ausführung einzigartigen Gegenständen sollten zusätzlich Fotos gemacht werden - ein guter Schnappschuss mit dem Handy genügt meistens. Nicht vergessen: Die Liste auf möglichst aktuellem Stand halten und größere Neuanschaffungen ergänzen.

 

Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

 

Bei bestimmtem Inventar kommt es nach Schadenfällen häufig zu Verwirrung, welche Versicherung einen Schaden wohl ersetzt. Beispiele sind Einbauküchen oder der Teppich bzw. Bodenbelag: Hausrat oder doch Bestandteil des Gebäudes? Einbauküchen sind über die Wohngebäudeversicherung geschützt, wenn sie handwerklich und exakt passgenau hergestellt und in das Gebäude eingepasst worden sind. Außerdem müsste ein erheblicher Wertverlust entstehen, wenn die Einbau-küche aus dem Gebäude entfernt würde. Auf die heutzutage üblichen Einbauküchen trifft das in der Regel nicht zu - die Hausratversicherung ist also im Schadens-fall zuständig. Die Wohngebäudeversicherung hingegen leistet Schadenersatz, wenn fest mit dem Gebäude verbundene Bodenbeläge (verklebt) oder Wandverkleidungen z. B. durch einen Leitungswasser-schaden zerstört werden. Vereinfacht gesagt ist Hausrat das, was aus dem Haus herausfallen würde, könnte man das Dach abnehmen und das Haus umdrehen - für Wohnungen gilt das ebenso. Eigentümer von Wohn-immobilien sollten also mindestens eine Wohn-gebäudeversicherung abgeschlossen haben, wohnen sie selbst darin, zusätzlich eine Hausratversicherung. Mietern empfehle ich eine Hausratversicherung, denn dessen Wert wird häufig unterschätzt. Wichtig ist, vorhandene Versicherungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, um sicher zu gehen, dass der Versicherungsschutz ausreichend und seitens der Bedingungen zeitgemäß ist.

 

Herbstzeit ist Drachenzeit?

Ja, aber der Klassiker bekommt Konkurrenz von der Drohne – nicht nur im Herbst

 

Mit Drachen und langer Leine auf’s Stoppelfeld und bei passendem Wind den bunten Begleiter steigen lassen: seit Jahren ein Herbstspaß nicht nur für die Familie. Dank günstiger Preise werden aber auch ferngesteuerte Drohnen immer beliebter. Betrieben mit Elektromotoren und – bei Verwendung guter Akkus – ansehnlicher Betriebsdauer, können stattliche Aktionsradien in Höhe und Weite erreicht werden. Wer Drohnen steigen lassen will, braucht unbedingt eine spezielle Haftpflicht-versicherung, die normale Privathaftpflicht reicht hier nicht aus. Beim klassischen Drachen genügt die Privathaftpflicht, es sei denn, die Schnur lässt Höhen von über 30 Metern zu. Wer also die Anschaffung einer Drohne plant oder ein solches Fluggerät bereits sorglos betreibt, sollte sich an seinen Versicherungsmakler wenden, um für den vorgeschriebenen Versicherungs-schutz zu sorgen.