Die "Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge" tritt voraussichtlich am 15. Juni 2019 in Kraft. Ab diesem Datum können Sie den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Versicherungsplakette bekommen.
Neue (aufklebbare) Versicherungsplakette
Eigens für die Elektrokleinstfahrzeuge wurden neue aufklebbare Versicherungsplaketten konzipiert. Im Unterschied zu dem bekannten Blechschild beim Mofa bzw. Moped handelt es sich bei der neuen Plakette um eine Art Aufkleber in einem kleineren Format.
Voraussetzungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr:
PRIVATE NUTZUNG
Die Tarife der Versicherer sind sehr schwer zu verglei-chen. Neben einem Beitragsvergleich lohnt sich auch ein Leistungsvergleich.
Spätestens im Schadenfall zeigt der Versicherer das, was ihn ausmacht.
Für die Beitragsberechnung werden zahlreiche Merkmale einbezogen. Neben Alter und Wohnort auch die Kilometerleistung, die Schadenfreiheitsklasse, der Versicherungsumfang oder die Selbstbeteiligung. Für ein Angebot verwenden Sie gerne diesen Fragebogen und senden diesen ausgefüllt zurück.
GEWERBLICHE NUTZUNG
Selbständige und Unternehmer finden bei uns attraktive Flottenlösungen für kleine und große Kfz-Bestände.
Hier nur einige Highlights:
WOHNMOBILE UND WOHNANHÄNGER
Wir kooperieren mit erfahrenen Anbietern, die sich auf die Versicherung von Campingfahrzeugen spezialisiert haben, inkl. Camping-Inhalts-versicherung.
OLDTIMER UND YOUNGTIMER
Auch für historische Fahrzeuge gibt es passende und anerkannte Versicherungskonzepte. Auch hier kooperieren wir mit Spezialanbietern.
Unsere attraktiven Rahmenvereinbarungen führen teilweise zu sehr günstigen Beiträgen bei namhaften Service-Versicherern.
In einer Pressemitteilung des BdV (Bund der Versicherten) wird hingewiesen, dass bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung eventuelle Sondereinstufungen für Zweitwagen wegfallen könnten. Mögliche Sondereinstufung werden bei einem Wechsel dem neuen Versicherer nicht mitgeteilt. Es werden nur die tatsächlich schadenfreien Jahre mitgeteilt.
Bei einem Schaden im laufenden Versicherungsjahr erfolgt eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes gemäß Rückstufungstabelle. Einige Anbieter führen in Ihren Versicherungsbedingungen für den Kunden schlechtere Rückstufungstabellen auf. Das kann dem Kunden zwei oder mehrere schadenfreie Jahre kosten. Dieser Verlust lässt sich nicht mehr aufholen. Diese Praxis findet man nicht nur vereinzelte bei Direktversicherern, auch Versicherer mit großen Namen weichen von diesem Standard ab.
Es gibt noch viele andere Fragen zu Themen wie z. B. Leistung bei grober Fahrlässigkeit, Havarierisiko, Dachlawinen, Tierbisse und Folgeschäden. Bei einschlägigen Vergleichsportalen sind solche Themen allenfalls auf dem dritten Blick ersichtlich. Oft hilft hier nur mühsamer ein Blick in die Bedingungswerke, die mehr als 100 Seiten groß sein können.
Wir als Versicherungsmakler kennen die Versichererwelt sehr gut. Wir verfolgen täglich die Veränderungen auf dem Markt. Bei ausgewählten Versicherern können wir rabattiert Tarife anbieten und uns beitragsmäßig auf dem Niveau eines Direktversicherers zu einem sehr ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis bewegen.
Bernd Offermanns Versicherungsmakler e. K.
Herderstr. 24
41379 Brüggen
Postfach 2054
41376 Brüggen
Telefon: 02157 - 127 93 90
Telefax: 02157 - 127 93 99
Email: makler@offermanns.nrw
Unabhängige Versicherungsvermittlung seit 1998
Mitglied und Aktionär der CHARTA, Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf, www.charta.de
Teilnahme an der Initiative "gut beraten", Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland.