PRIVATE NUTZUNG
Die Tarife der Versicherer sind sehr schwer zu verglei-chen. Neben einem Beitragsvergleich lohnt sich auch ein Leistungsvergleich.
Spätestens im Schadenfall zeigt der Versicherer das, was ihn ausmacht.
Für die Beitragsberechnung werden zahlreiche Merkmale einbezogen. Neben Alter und Wohnort auch die Kilometerleistung, die Schadenfreiheitsklasse, der Versicherungsumfang oder die Selbstbeteiligung. Für ein Angebot verwenden Sie gerne diesen Fragebogen und senden diesen ausgefüllt zurück.
GEWERBLICHE NUTZUNG
Selbständige und Unternehmer finden bei uns attraktive Flottenlösungen für kleine und große Kfz-Bestände.
Hier nur einige Highlights:
WOHNMOBILE UND WOHNANHÄNGER
Wir kooperieren mit erfahrenen Anbietern, die sich auf die Versicherung von Campingfahrzeugen spezialisiert haben, inkl. Camping-Inhalts-versicherung.
OLDTIMER UND YOUNGTIMER
Auch für historische Fahrzeuge gibt es passende und anerkannte Versicherungskonzepte. Auch hier kooperieren wir mit Spezialanbietern.
Unsere attraktiven Rahmenvereinbarungen führen teilweise zu sehr günstigen Beiträgen bei namhaften Service-Versicherern.
Wurde Ihr Fahrzeug nach dem 1.1.2015 auf Ihren Namen zugelassen, können Sie die Abmeldung auch bequem online selbst vornehmen. Am Barcode auf den Kennzeichensiegeln lässt sich erkennen, ob eine Onlineabmeldung möglich ist.
Für die Abmeldung benötigen Sie die
Manche Portale verlangen zusätzlich einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App „AusweisApp2“. Die Gebühren betragen zwischen 20 bis 40 Euro, je nach Portalanbieter. Die Portale bieten u. a. Zahlung per Paypal an.
Wir haben selber ein Privatfahrzeug erfolgreich und recht einfach abmelden können unter dem Portal 'Auto online abmelden'. Einen Personalausweis haben wir dafür nicht benötigt.
Alle weitere Informationen finden Sie beim Anbieter.
In einer Pressemitteilung des BdV (Bund der Versicherten) wird hingewiesen, dass bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung eventuelle Sondereinstufungen für Zweitwagen wegfallen könnten. Mögliche Sondereinstufung werden bei einem Wechsel dem neuen Versicherer nicht mitgeteilt. Es werden nur die tatsächlich schadenfreien Jahre mitgeteilt.
Bei einem Schaden im laufenden Versicherungsjahr erfolgt eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes gemäß Rückstufungstabelle. Einige Anbieter führen in Ihren Versicherungsbedingungen für den Kunden schlechtere Rückstufungstabellen auf. Das kann dem Kunden zwei oder mehrere schadenfreie Jahre kosten. Dieser Verlust lässt sich nicht mehr aufholen. Diese Praxis findet man nicht nur vereinzelte bei Direktversicherern, auch Versicherer mit großen Namen weichen von diesem Standard ab.
Es gibt noch viele andere Fragen zu Themen wie z. B. Leistung bei grober Fahrlässigkeit, Havarierisiko, Dachlawinen, Tierbisse und Folgeschäden. Bei einschlägigen Vergleichsportalen sind solche Themen allenfalls auf dem dritten Blick ersichtlich. Oft hilft hier nur mühsamer ein Blick in die Bedingungswerke, die mehr als 100 Seiten groß sein können.
Wir als Versicherungsmakler kennen die Versichererwelt sehr gut. Wir verfolgen täglich die Veränderungen auf dem Markt. Bei ausgewählten Versicherern können wir rabattiert Tarife anbieten und uns beitragsmäßig auf dem Niveau eines Direktversicherers zu einem sehr ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis bewegen.